Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen Smart-Brains GmbH und Smart-Brains / Gernot Schuster
§1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Smart-Brains GmbH, Innerlohen 47, 4881 Strass im Attergau, Österreich,
(im Folgenden Anbieter genannt) und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge, sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten gleichlautend auch für die Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Smart-Brains / Gernot Schuster, Innerlohen 47, 4881 Strass im Attergau, Österreich
und ihren Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des Anbieters nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich dem Anbieter anzuzeigen.
2) Gegenstand von Verträgen mit dem Anbieter ist die Erbringung von Datendiensten sowie damit verbundene weitere Leistungen des Anbieters,
insbesondere die Gewährung des nicht exklusiven Rechts zur Nutzung der TransformiX GTS Services.
Der Anbieter arbeitet ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
3) Der Anbieter erbringt für die Dauer der Laufzeit derartiger Verträge entgeltlich Leistungen für den Kunden.
§2 Pflichten des Anbieters
1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die vertragsgegenständliche Leistung nach Maßgabe des nachfolgenden § 3 zu erbringen. Zu diesem Zwecke verwendet der Anbieter Hardware und Software, die für die Erbringung der Leistung geeignet sind.
2) Der Anbieter verpflichtet sich nach Maßgabe des nachfolgenden § 4 zur Pflege der Einrichtungen, die zur Erbringung der Leistung nötig sind.
3) Der Anbieter sichert dem Kunden zu, die Leistungen nach den Erfordernissen gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der geltenden Datenschutzrechte, zu erbringen.
§3 Nutzung der Leistungen
1) Der Anbieter räumt dem Kunden die zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrages notwendigen einfachen Nutzungsrechte ein. Der Kunde darf die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für sein Unternehmen verwenden. Dem Anbieter steht die Wahl der Hard- und Software zur Erbringung der Dienstleistung frei. Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass Dritte keine Ansprüche gegen den Kunden betreffend Eingriffe in deren Nutzungsrechte geltend machen. Der Anbieter hält den Kunden diesbezüglich schad- und klaglos.
2) Der Anbieter stellt die hardware- und kommunikationstechnischen Voraussetzungen her, die den Betrieb der Software zur Erbringung der Dienstleistung gegenüber dem Kunden ermöglichen.
3) Der Anbieter verpflichtet sich, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um die Verfügbarkeit der jeweiligen Dienste zu gewährleisten. Wird eine zugesagte Verfügbarkeit unter Einbeziehung eventueller Servicezeiten nicht erreicht, steht dem Kunden eine Entschädigung in Höhe des in der gültigen Preisliste festgelegten Nominalwertes der nicht ordnungsgemäss erbrachten Leistung zu. Diese Entschädigung wird in Form einer Gutschrift im folgenden Leistungszeitraum gewährt. Eine andere Art der Entschädigung ist nicht vorgesehen. Dienste, die von Dritten erbracht werden, sind nicht Teil der Verfügbarkeitsbestimmungen.
4) Der Anbieter übernimmt Daten des Kunden auf Basis einer verbindlichen Schnittstellendefinition. Eine derartige Definition stellt der Anbieter je angebotenem Service dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung. Die Schnittstellendefinition umfasst eine Beschreibung der für den jeweiligen Dienst nötigen Daten, sowie eine Beschreibung des technischen Formates, in dem diese Daten erwartet und/oder zur Verfügung gestellt werden.
Soll auf Wunsch des Kunden eine andere als die vom Anbieter bereitgestellte Schnittstellendefinition verwendet werden, ist diese entweder vom Kunden beizustellen, oder vom Anbieter auf Auftrag des Kunden zu erstellen. Weiters ist in diesem Fall vom Anbieter ein Datenmapping (Zuordnung von Daten des Ausgangsformates in das Zielformat) durchzuführen, das die korrekte Verarbeitung der Daten gewährleistet. Die entstehenden Kosten für Schnittstellendefinition und Mapping trägt der Kunde.
5) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass innerhalb des Systems des Anbieters Daten des Kunden nur diesem und den vom Kunden autorisierten Parteien zugänglich sind. Der Anbieter ist durch diesen Vertrag in jedem Fall berechtigt, die übergebenen Daten zu speichern und zu verarbeiten.
6) Der Kunde verpflichtet sich, dass alle von ihm dem Anbieter zur Erbringung der Dienstleistungen überlassenen Daten auch im Sinne der vereinbarten Dienstleistung verarbeitet werden können, ohne dass dadurch in Rechte Dritter eingegriffen wird. Das betrifft insbesondere personenbezogene Daten. Durch Annahme dieses Vertrages sichert der Kunde dem Anbieter zu, alle erforderlichen Rechte zur Verarbeitung der übermittelten Daten zu besitzen.
§4 Pflege der Software, der Datenservices und der Daten
1) Der Anbieter überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Software und beseitigt unverzüglich Softwarefehler in der von ihm wartbaren Software. Softwarefehler, die durch externe Komponenten verursacht werden, sind nicht vom Anbieter zu beheben. Der Anbieter verpflichtet sich, im Falle von Fehlern in Software von externen Herstellern alle nötigen Schritte zu setzen, die zur Behandlung von Fehlern von Seiten des jeweiligen Herstellers vorgesehen sind.
2) Der Anbieter überprüft die Daten des Kunden regelmässig auf Basis der in §3 Absatz 4 definierten Schnittstellenbeschreibung. Fehler in den Daten, die dem Anbieter das Erbringen der vereinbarten Leistungen nicht erlauben, werden dem Kunden nach Erkennen des Fehlers zur Kenntnis gebracht. Der Anbieter ist für fehlerhaft übergebene Daten nicht haftbar. In diesem Fall gilt §2 Abs (1) nicht. Nach Erkennung und Meldung des Fehlers kann der Kunde die Daten korrigieren und erneut übertragen.
3) Datenkonvertierungen in andere als die vom Kunden bereitgestellten Formate werden vom Anbieter auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Definitionen der Zielformate vorgenommen. Ändern sich rechtliche Vorschriften oder Normen, Datenformate auf Seiten der Empfänger oder andere Gegebenheiten, die die Vereinbarung der Leistungsbeschreibung berühren und die für die Zwecke, die der Kunde bei der Nutzung der Leistung verfolgt, unentbehrlich sind, so nimmt der Anbieter entsprechende Anpassungen der Dienste in angemessenem Zeitraum vor. Betrifft die Änderung die Sphäre des Kunden, ist dieser verpflichtet, die Änderung dem Anbieter unverzüglich zu melden. Der Anbieter kann diese Änderungen kostenpflichtig oder kostenfrei für den Kunden durchführen. Der Kunde wird in jedem Fall über derartige Änderungen informiert, und kann die Durchführung der Änderungen beim Anbieter beauftragen oder ablehnen. Diese Vorgehensweise ist auch für die Konvertierung von Fremdformaten in das Format des Kunden analog vorgesehen.
4) Der Anbieter überwacht laufend Funktionstüchtigkeit und Inhalt der Datenzugänge, über die der Kunde Daten an das System des Anbieters übergibt bzw. abholt. Der Anbieter stellt dem Kunden alle nötigen Informationen, die einen Zugang zum System des Anbieters laut dem in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Umfang ermöglichen, zur Verfügung.
5) Der Anbieter schützt sein System gegen elektronischen Missbrauch nach Maßgabe des Standes der Technik und üblicher Sicherheitsvorkehrungen. Überlassene Daten werden für die Verarbeitung und für Sicherheitszwecke auf dem System des Anbieters gespeichert. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass gespeicherte Daten innerhalb seines Systemes nur ihm und dem Kunden, der die Daten überlassen hat, sowie Dritten nur im Falle der ausdrücklichen Genehmigung des Kunden zugänglich sind. Mitarbeiter des Anbieters dürfen nur dann Kenntnis von Zugangsdaten oder Zugriff auf geschützte Kundendaten erhalten, wenn dies zur Durchführung dieses Vertrages zwingend notwendig ist.
6) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Hard- und Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, können zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen. Der Kunde erklärt diesbezüglich ausdrücklich, daraus keine Ansprüche auf Entgeltminderung abzuleiten. Unterbrechungen oder Einschränkungen der Erreichbarkeit werden dem Kunden auf elektronischem Weg mitgeteilt.
§5 Weitere Dienstleistungen
1) Der Anbieter kann zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Leistung weitere Dienstleistungen für den Kunden erbringen. Diese Dienstleistungen werden gesondert angeboten und gemäß der AGB des Anbieters abgewickelt.
2) Zusätzliche Dienstleistungen können als Vorbedingung zur Nutzung der vertraglichen Leistung notwendig sein. In diesem Fall ist der Kunde davon im Vorhinein in Kenntnis zu setzen.
§6 Service und Kundendienst
1) Support wird dem Kunden über die Internetadressen des Anbieters nutzen. Entstehende Aufwände des Anbieters werden in diesem Fall nach Absatz (3) behandelt.
2) Bei Bedarf und Möglichkeit leistet der Anbieter Service und Kundendienstleistungen vor Ort. Derartige Leistungen sind nach §5 zu behandeln.
3) Die Kosten für Service und Kundendienstleistungen werden nach den zum Bestellzeitpunkt gültigen Preisen des Anbieters ermittelt.
§7 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsmodalität
1) Die Parteien vereinbaren die Vergütungsmodalitäten für die vertragsgegenständlichen Leistungen schriftlich.
2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter die monatliche oder jährliche Pauschalvergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer spätestens 10 Tage nach Beginn der jeweiligen Leistungsperiode zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß §1 dieses Vertrages. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß §1 dieses Vertrages vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung in der Höhe der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung beziehungsweise der Angebotslegung für die Leistung geltenden Stundensätze des Anbieters zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3) Während der Zeit der Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit gemäß § 4 dieses Vertrages besteht keine Pflicht des Kunden zur Vergütung, sofern die Zeit der Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit nicht innerhalb der in einer Leistungsbeschreibung festgelegten Verfügbarkeitsgrenzen und der Regelungen des §3 liegt. Besteht keine gesonderte Leistungsbeschreibung, gibt es keine Einschränkung der Pflicht des Kunden zur Vergütung.
4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen jeweils zum ersten Tag eines Quartals eines Kalenderjahres zu erhöhen. Eine Erhöhung der Vergütung ist zulässig, wenn einer der folgenden Gründe eintritt:
4.1) Es liegt eine Preiserhöhung von Diensten oder Infrastruktur, die zur Nutzung und Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendig sind, vor (z.B. Betriebskosten, Kosten für Datenkommunikation, u.ä.). Die Erhöhung der Vergütung darf in diesem Fall die Erhöhung der zugrundeliegenden Preise nicht um mehr als 5% übersteigen.
4.2) Es wurde die Funktionalität der vertragsgegenständlichen Dienstleistung erweitert und die Erweiterung stellt eine Verbesserung der Dienstleistung dar. In diesem Fall darf die Erhöhung 5% der vorher vereinbarten Vergütung nicht übersteigen.
5) Eventuelle Erhöhungen in der laufenden Leistungsperiode werden in der nächsten Leistungsperiode oder bei Vertragsende nachberechnet.
6) Für die Freischaltung eines Dienstes verrechnet der Anbieter eine einmalige Freischaltegebühr, die die Aufwände für die Einrichtung des Dienstkontos für den Kunden abdeckt.
§8 Obhutspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die vertragsgegenständlichen Leistungen und Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der Vertragspflichten hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der für die Nutzung der Leistungen erforderlichen Informationen anzufertigen, oder diese Informationen an Dritte weiterzugeben.
§9 Nutzung durch Dritte, Verbot der Weitervermietung
Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen und Dienste Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe der vertragsgegenständlichen Leistungen und Dienste, in welcher Form auch immer, wird dem Kunden ausdrücklich untersagt. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet sich der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe von € 10000,- zu bezahlen. Der Anbieter ist weiters berechtigt, den darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
§10 Auskunftspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der vertragsrelevanten Daten, insbesondere Firmenwortlaut, Adresse und Ansprechpartner umgehend dem Anbieter mitzuteilen. Der Kunde ist weiters verpflichtet dem Anbieter einen Nachweis seiner Unternehmertätigkeit zu erbringen, und damit sicherzustellen, dass es sich beim Kunden um ein Unternehmen und nicht um einen Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes handelt. Dieser Nachweis wird innerhalb der EU mittels der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID Nummer, MwSt Nummer) erbracht.
§11 Gewährleistung
1) Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an den vertragsgegenständlichen Leistungen und Diensten unverzüglich zu beheben, sofern diese Mängel durch die Einrichtungen des Anbieters verursacht werden.
2) Der Anbieter haftet nur für vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
3) Der Anbieter haftet nicht für Mängel in den Einrichtungen Dritter, die zur Datenübertragung zwischen Kunden und Anbieter, sowie zwischen Anbieter und vom Kunden bestimmten Geschäftspartnern auftreten. Der Anbieter haftet auch nicht für Mängel in den Einrichtungen Dritter, die den Betrieb der Einrichtungen des Anbieters ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die Funktionsfähigkeit der Übertragungsleitungen und Server, die nicht im Einflussbereich des Anbieters stehen, sowie die Energieversorgung der Einrichtungen des Anbieters.
4) Der Anbieter ist für die Dateninhalte, die der Kunde über die vertragsgegenständlichen Leistungen und Dienste verarbeiten lässt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Dateninhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter schad- und klaglos zu halten und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem in einem allfälligen Rechtsstreit entstehen.
5) Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
§12 Datenschutz
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Anbieter bekannt. Der Anbieter wird die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten.
§13 Geheimhaltung
Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. Die befugten Ansprechpartner sind in dem Anbieter bekannt zu machen.
§14 Vertragslaufzeit und Kündigung
1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform zum Ende des dem Leistungszeitraum, in dem das Kündigungschreiben gesandt wird, folgenden Monats gekündigt werden. Bei monatlichen Leistungszeiträumen ist dies das Ende des dem Monat der Kündigung folgenden Monats, bei jährlichen Leistungszeiträumen ist dies der 31. Jänner des dem Jahr der Kündigung folgenden Jahres. Die Leistung des letzten Vertragsmonats wird zu den Konditionen der vereinbarten Vergütungsmodalität aliquot berechnet.
2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn
der Kunde seine Verpflichtungen gemäß §§ 8 bis 10 dieses Vertrages nachhaltig verletzt,
der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung gemäß § 7 dieses Vertrages nicht nachkommt.
$15 Schlussbestimmungen
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird Gmunden als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
Durch die schriftliche Beauftragung des Anbieters durch den Kunden wird dieser Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossen.